... Einzelkampf im Klausel-Sumpf
Denken Sie daran: Egal ob es sich um Eigenkreationen des Vermieters oder vorgedruckte Formulare handelt. In Mietverträgen finden sich immer wieder unwirksame Klauseln. Auch wenn Sie diese Vereinbarungen unterschrieben haben, müssen Sie sich nicht daran halten.
Die Rechte
Im Klausel-Salat müssen Sie zuerst folgendes unterscheiden:
- eine vom Vermieter im Mietvertrag (egal ob handschriftlich oder gedruckt) vorformulierte und nicht verhandelte Regelung, speziell: Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- eine zwischen Ihnen und dem Vermieter ausgehandelte und individuelle Vereinbarung.
Unterscheiden Sie hier.
Im ersteren Fall haben Sie höhere Chancen, dass das Gericht die beanstandeten Klauseln als unwirksam entlarvt. Es gibt nämlich schon seit dem 1. April 1977 Vorschriften, die Sie vor dem sogenannten Kleingedruckten schützen sollen.
Der Teufel sitzt also, wo Sie ihn vermuten: im Kleingedruckten. Viele Richter haben ihn in unzähligen Entscheidungen über die Wirksamkeit von vorformulierten Klauseln aufgespürt. Hier finden Sie Beispiele dazu. Überprüfen Sie doch einmal Ihren Mietvertrag damit.
Tipp
Wenn Sie im vorformulierten Mietvertrag Klauseln finden, die unverständlich sind oder sich widersprechen, haben Sie als Mieter Glück. Die Unklarheit geht ebenfalls zu Lasten des Vermieters.
Haben Sie dagegen einzelne Punkte individuell vereinbart, gelten diese normalerweise. Nur bei einem Verstoß gegen die guten Sitten oder zwingende gesetzliche Vorschriften sind solche Vereinbarungen unwirksam. Zwingende gesetzliche Vorschriften sind solche, die zu Ihren Ungunsten im Mietvertrag nie abgeändert werden dürfen. Weder durch eine vorformulierte Klausel noch durch eine einzelvertragliche Absprache ist eine Änderung möglich. Die wichtigsten haben wir Ihnen unter "unabdingbaren Rechte" zusammengetragen.
Tipp
Die individuelle Absprache erkenne Sie meist daran, dass sie nachträglich handschriftlich in den Mietvertrag eingefügt wurde.
Das Beispiel
Vorformulierte Klausel
Der Vermieter duldete keinen Widerspruch und sie haben daraufhin verschreckt unterschrieben? Soll nach einer vorformulierten Klausel ausschließlich eine Fachfirma die Endrenovierung bei Auszug vornehmen, ist das unwirksam.
Individuelle Vereinbarung
Der Vermieter hat Ihnen deutlich gemacht, dass er wegen schlechter Erfahrungen besonderen Wert auf die ordnungsgemäße Durchführung der Renovierungsarbeiten legt? Haben Sie dann individuell mit Ihrem Vermieter besprochen einer Fachfirma die Schlussrenovierung zu überlassen, ist eine solche eingefügte Klausel wirksam.
Der Beweis
Freuen Sie sich nicht zu früh!
Wenn Sie als Mieter oder Vermieter einzelne Regeln handschriftlich eingefügt haben, gehen die Gerichte zunächst von individuell ausgehandelten Vereinbarungen aus.
Sie müssen beweisen, dass es eben keine Individualvereinbarung war. Findet sich bei Ihren Nachbarn (nachfragen!) dieselbe Klausel ebenfalls, spricht viel für ein vorformuliertes Werk.
Die Folgen
Wenn eine Klausel ungültig ist, treten die gesetzlichen Regeln an ihre Stelle. Diese sind bekanntlich mieterfreundlicher. Nebenkosten und Renovierungsarbeiten sowie die Kosten von Kleinreparaturen können dann also wieder Vermietersache sein.