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Meterstab mit Hand

Bauliche Veränderung durch Mieter

19.02.2019

... wenn das eigene Geld in der Mietwohnung steckt

Manch einer freut sich, wenn er sich endlich wieder als Heimwerker betätigen kann. Aber Vorsicht, wenn die Veränderungen in der Mietwohnung vorgenommen werden sollen. Der Vermieter kann nämlich beim Auszug verlangen, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird.

Tipp

Unbedingt muss daher nicht nur die - am besten schriftliche - Zustimmung des Vermieters eingeholt, sondern am besten auch eine schriftliche Vereinbarung mit ihm geschlossen werden!

Für D.A.S. Rechtsschutz-Kunden der ERGO

Finden Sie hier unser Formular zur Vereinbarung einer Modernisierung

und das Rechtsprechungs ABC zur Mietermodernisierung

 
Folgende Punkte sind dabei zu regeln:
  • Der Mieter kann die eigenen Investitionen nicht "abwohnen", weil er z.B. vorher auszieht.
  • Muss der Mieter den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen bzw. kann er die Einrichtung bei Auszug mitnehmen?
  • Wer trägt welche Kosten?
  • Soll die Kündigung während des "Abwohnens" ausgeschlossen werden?
  • Was ist, falls die Arbeiten Mängel haben?
  • Soll für die Vornahme der Arbeiten der Versicherungsschutz ergänzt werden?

Tipp

Treffen Sie die Vereinbarung so genau wie möglich! Dabei sollte auch vermerkt werden, mit welchem Gegenwert Ihre Eigenleistungen zu bewerten sind, z.B. als Stundensatz, und wie die gearbeiteten Stunden dokumentiert werden! Die Belege und Rechnungen sollten Sie aufheben! Dabei kann Ihnen dieses Formular helfen.

Denken Sie auch an Veränderungen im Garten! Sie können sonst womöglich für von Ihnen gepflanzte Bäume und Sträucher keinen Ersatz verlangen, müssen sie aber doch im Garten zurücklassen, wenn Sie ausziehen.

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