Rechtsfrage des Tages:
Meine Mutter hat beginnende Demenz. Wird würden Sie zunächst gern in ihren eigenen vier Wänden wohnen lassen. Dafür haben wir uns über einen Hausnotruf informiert. Kann meine Mutter Zuschüsse zu diesem System bekommen?
Antwort:
Für ältere Menschen ist es häufig wichtig, so lange wie möglich in ihrer eigenen, häuslichen Umgebung leben zu können. Treten aber Erkrankungen oder eine Pflegebedürftigkeit auf, ist in vielen Fällen schnelle Hilfe von Nöten. Eine gute Möglichkeit bieten Hausnotrufsysteme. Ihre Mutter erhält einen Notfallknopf, den Sie je nach System wie eine Uhr am Handgelenk oder an einer Schnur um den Hals tragen kann. Braucht sie Hilfe, kann sie durch Drücken des Knopfes mit dem zuständigen Dienst Kontakt aufnehmen. Dieser schickt dann schnelle und kompetente Hilfe.
Als Kosten fallen neben der Einrichtung monatliche Beträge an. Daneben können Sie häufig noch besondere Dienste buchen, wie beispielsweise eine Tagestaste oder ein Rauchwarnsystem. Als technisches Hilfsmittel könnten die Kosten für den Hausnotruf in bestimmten Fällen von der Pflegekasse übernommen werden. Beispielsweise bei Pflegegrad 1 hätte Ihre Mutter Anspruch auf eine Kostenübernahme in Höhe von 18,36 Euro für die Einrichtung des Notrufs. Monatliche Kosten können von der Pflegekasse in Höhe von 10,49 Euro übernommen werden.
Voraussetzung für die Bewilligung ist ein bestimmter Pflegegrad oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz. Diese kann auf einer psychischen oder geistigen Behinderung beruhen, unabhängig vom Alter. Die nur eingeschränkte Alltagskompetenz wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft und bescheinigt.
Menschen mit geringem Einkommen können auch beim Sozialamt eine teilweise Kostenübernahme beantragen. Dafür müssen sie ihre Einkommensverhältnisse und Ersparnisse offenlegen. Zudem muss ein Arzt die Notwendigkeit eines Notrufsystems bestätigen.
Übrigens: Nicht pflegebedürftige aber beispielsweise gehbehinderte Menschen können einen Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bezuschusst bekommen. Dies kann im Zuge eines Umbaus der Wohnung als barrierefrei durch Fördermittel der KfW oder der Förderbanken des Bundeslandes erfolgen.