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Versicherung und Zulassung

Zulassung und Versicherung

5.02.2019

... sicher ohne Netz und doppelten Boden

Sie haben für Ihren "Alten" den bestmöglichen Preis erzielt und denken, damit ist für Sie alles erledigt? Nach Ihnen die Sintflut..? Von wegen!
Was ist mit der Steuer? Und der Haftpflichtversicherung?
Und was ist, wenn der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall verursacht?

Ummeldung bei der Zulassungsstelle

Als Verkäufer

...müssen Sie die zuständige Zulassungsstelle unverzüglich über den Verkauf informieren.

Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Käufers mit Pass- oder Personalausweisnummer bzw. vollständiger Firmenname
  • vom Käufer unterschriebene Bestätigung, dass er
    - Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
    - Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
    - Kennzeichenschilder erhalten hat.

Tipp

Vermerken Sie obige Angaben bereits im Kaufvertrag. Halten Sie außerdem im Vertrag das Datum und die genaue Uhrzeit fest, wann Sie das Fahrzeug mit Papieren und Kennzeichen an den Käufer übergeben haben. Schicken Sie je eine lesbare Kopie an die Zulassungsstelle und Ihre Versicherungsgesellschaft.

Übrigens: Muster für Verkaufsmeldungen an Zulassungsstelle und Versicherung finden Sie auch im Premiumbereich!

Was passiert, wenn der Käufer, der Ihnen bisher vertrauenswürdig erschien, seinen Pflichten zur Ummeldung nicht nachkommt?

Wird die Veräußerungsanzeige wie oben abgegeben, geht die Steuerpflicht auf den Erwerber über. Andernfalls endet die Steuerpflicht erst mit dem Tag der Zulassung auf den Erwerber. Um steuerliche und versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, sollten Sie so vorgehen:

  • bleibt der Standort des Fahrzeugs gleich, erledigen Sie mit dem Käufer die Formalitäten bei der Zulassungsstelle am besten gemeinsam
  • soll das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen werden, wird es komplizierter, weil nun zwei Behörden zuständig sind. Um auf der "sicheren Seite" zu sein, veranlassen Sie die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Dann muss es der Erwerber wieder zulassen.

Als Käufer

...müssen Sie beim Straßenverkehrsamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist, unverzüglich folgendes veranlassen:

  • Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Beantragung eines neuen Kennzeichens, wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht übernehmen wollen

Tipp

Seit einiger Zeit haben Sie die Möglichkeit, bei einem Umzug Ihr Kennzeichen mitzunehmen. Selbst, wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk ziehen. Wohnen Sie als Käufer aber in einem anderen Zulassungsbezirk als der Verkäufer, können Sie dessen Kennzeichen nicht übernehmen. Sie müssen ein neues Kennzeichen beantragen.

Für die Ummeldung Ihres neuen Autos benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Nicht notwendig, wenn kein Wechsel des Zulassungsbezirks vorliegt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls Abmeldebescheinigung, wenn das Auto außer Betrieb gesetzt wurde
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007
  • AU- Bescheinigung (Abgasuntersuchung)
  • HU- Bescheinigung (Hauptuntersuchung)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • bisherige Kennzeichen

Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Beim Verkauf eines nicht abgemeldeten Autos geht die Haftpflichtversicherung wie auch die Kaskoversicherung automatisch auf den Käufer über. Der Versicherungsvertrag endet also nicht mit dem Verkauf und dem Eigentümerwechsel. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein Auto niemals ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnehmen soll.

Den Versicherungsvertrag kündigen kann nur der Käufer oder die Versicherung, nicht jedoch der Verkäufer.

Als Verkäufer müssen Sie Ihrer Haftpflichtversicherung den Verkauf unverzüglich mitteilen, sonst können Sie unter Umständen weiter für die Versicherungsprämien haften.


Als Käufer können Sie in den bestehenden Vertrag eintreten oder ihn innerhalb von einem Monat mit sofortiger Wirkung kündigen. Noch einfacher ist es, wenn Sie der Zulassungsstelle die Bestätigung einer anderen Haftpflichtversicherungsgesellschaft vorlegen. Der Abschluss des neuen Versicherungsvertrages gilt als Kündigung des bisher bestehenden. Sie müssen also nichts mehr veranlassen, die Zulassungsstelle gibt die Information an die Versicherung des Vorbesitzers weiter.

Kaskoversicherung

Für die (Voll-/Teil-)Kaskoversicherung gilt das ebenso. Aber sparen Sie nicht an der falschen Stelle! Denn nur eine Fahrzeugvollversicherung, die so genannte Vollkaskoversicherung, schützt den Wert Ihres Gebrauchten sowohl bei einem selbstverschuldeten Unfall als auch bei mutwilliger Beschädigung bzw. Zerstörung durch andere.

Rechtsschutzversicherung

Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht! Im Straßenverkehr lauern vielfältige Gefahren. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf, wenn die Hilfe eines Rechtsanwaltes unverzichtbar wird. Man vermittelt Sie gerne an einen Verkehrsrechts-Spezialisten.

Schon gewusst?

Wenn Sie sich bereits in der Haftpflichtversicherung einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt "erfahren" haben, ist auch die Vollkaskoversicherung preiswerter als erwartet. Denn diesen Schadenfreiheitsrabatt dürfen Sie übernehmen!

Wichtige Vorschriften

AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung

G.2.5 AKB
G.2.6 AKB
G.3.7 AKB
G.7.1 AKB
G.7.4 AKB
I.2.3 AKB

FZV (Fahrzeug- Zulassungsverordnung)

§ 13 IV FZV Mitteilungspflichten bei Änderungen

VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag)

§ 95 VVG Veräußerung der versicherten Sache
§ 97 VVG Anzeige der Veräußerung
§ 122 VVG Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

 

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei