... der Kraftfahrer, das amtsbekannte Wesen
Hier sehen Sie noch einmal im Überblick, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber vorsieht, Ihren motorisierten Aktionsradius entscheidend einzuschränken...
Kriterium |
Fahrverbot |
Entziehung der Fahrerlaubnis |
Anordnung durch ... |
Verwaltungsbehörde oder Strafgericht |
Verwaltungsbehörde oder Strafgericht |
Anordnung durch Strafgericht als... |
Nebenstrafe |
Maßregel der Besserung und Sicherung |
Erstreckt sich auf ... |
sämtliche Kraftfahrzeuge (also auch fahrerlaubnisfreie Mofas) |
sämtliche Kraftfahrzeuge, doch sind Ausnahmen möglich |
Beginn ... |
bei Ersttätern: spätestens 4 Monate nach Rechtskraft der Entscheidung (Ausnahme: Verhängung durch ein Strafgericht)
bei Wiederholungstätern: sofort nach Rechtskraft der Entscheidung |
sofort nach Rechtskraft der Entscheidung |
Dauer ... |
1 - 3 Monate |
bei Anordnung durch die Verwaltungsbehörde: unbestimmt; bei Anordnung durch das Strafgericht: unbestimmte, Sperrfrist beträgt in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre; danach entscheidet die Verwaltungsbehörde |
Fahrerlaubnis ... |
bleibt bestehen |
erlischt |
Führerschein ... |
wird amtlich verwahrt |
wird eingezogen |
bei Verstoß droht ... |
Geld- oder Freiheitsstrafe |
Geld- oder Freiheitsstrafe |
nach Ablauf ... |
muss die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt werden, sondern der Führerschein wird wieder ausgehändigt |
muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden |
Tipp
Seien Sie nicht dümmer als die Polizei - es erlaubt! Lassen Sie sich keinen Ersatzführerschein ausstellen, um diesen nach Abgabe des Originalführerscheines vorweisen zu können.
Die Ordnungshüter sind längst auf der Höhe der Zeit und überprüfen bei einer Kontrolle auch elektronisch, ob Sie tatsächlich fahrberechtigt sind.