Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Nein, Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, werden im Fahreignungsregister nicht eingetragen.
Grundsätzlich gilt das in Deutschland ausgesprochene Fahrverbot tatsächlich auch nur in Deutschland.
Aber: Da Sie sämtliche Führerscheindokumente in amtliche Verwahrung geben müssen, können Sie im Ausland keinen Nachweis über Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen erbringen. Allein dieser fehlende Nachweis gilt in einigen Ländern schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar!
Nein, Berufskraftfahrer müssen bei Verstößen gegen Sozial- und Arbeitsvorschriften nicht mit einer Eintragung in das Fahreignungsregister rechnen.
0800 3746-555 gebührenfrei