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Verkehrszentralregister

Verkehrszentralregister

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verkehrszentralregister".

Die Verletzung welcher Verkehrsvorschriften wird im Fahreignungsregister eingetragen?

Vermerkt werden Ordnungswidrigkeiten ab EUR 60,- Bußgeld oder solche, die mit einem Fahrverbot geahndet werden, sowie Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder Straftaten, die zu einem Fahrverbot oder zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Eingetragen werden aber nur Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen.

Mit wie vielen Punkten werden Verfehlungen im Fahreignungsregister bewertet?

Ihre Verfehlungen werden mit ein bis drei Punkten im Fahreignungsregister bewertet. Wieviel genau Sie zu erwarten haben, können Sie in unserem Rechtsportal nachlesen.

Werden Verkehrsverstöße eingetragen, die im Ausland begangen wurden?

Nein, Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, werden im Fahreignungsregister nicht eingetragen.

Müssen Berufskraftfahrer mit einer Eintragung wegen Fahrtzeitüberschreitung und Verstoß gegen EG-Sozialvorschriften rechen?

Nein, Berufskraftfahrer müssen bei Verstößen gegen Sozial- und Arbeitsvorschriften nicht mit einer Eintragung in das Fahreignungsregister rechnen.

Welche Folgen hat die Eintragung von 4 Punkten im Fahreignungsregister?

Der Fahrerlaubnisinhaber wird gebührenpflichtig ermahnt und auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen, mit dem 1 Punkt abgebaut werden kann. Des Weiteren wird auf die weiteren Maßnahmenstufen hingewiesen.

 

Welche Folgen hat die Eintragung von 6 Punkten im Fahreignungsregister?

Der Fahrerlaubnisinhaber erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung und wird er auf die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen. Ein Punkteabbau ist aber nicht mehr möglich. Des Weiteren wird er informiert, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Welche Folgen hat die Eintragung von 8 Punkten im Fahreignungsregister?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird angeordnet. Die Neuerteilung kann frühestens nach sechs Monaten erfolgen  und erfolgt in der Regel erst nach der Anordnung zu eine verpflichtenden Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und Beibringung eines positiven Gutachtens.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei