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Mietwagen

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8.03.2019

... bezahlte Bequemlichkeit

Mangelnde Mobilität ist für viele Unfallgeschädigte die unangenehmste Nebenwirkung. Deshalb dürfen Sie sich auf Kosten der Versicherung einen Wagen mieten. Er bringt Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Anschaffung eines Ersatzwagens im Falle des Totalschadens über die Runden.

Allerdings sollten Sie dabei einige Einschränkungen beachten, die sich aus Ihrer Schadenminderungspflicht ergeben.

Denn gerade im Rahmen des Ersatzes von Mietwagenkosten lauern einige Gefahren! Dies liegt in der Natur der Sache: Sie möchten auf Ihre gewohnte Flexibilität und Ihr gewohntes Auto nicht verzichten und der Vermieter der Fahrzeuge möchte gutes Geld verdienen. Letztlich hoffen beide darauf, dass die Kosten voll von jemandem getragen werden, der an dem Zustandekommen des Mietvertrages weder mitgewirkt noch irgendwie Einfluss gehabt hat - nämlich die gegnerische Haftpflichtversicherung. Diese muss aber nicht alles regulieren, was Sie mit dem Vermieter des Fahrzeugs ausgemacht haben! Also denken Sie an Folgendes:

  • Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, wenn Sie nur einen geringen Fahrbedarf haben (unter 20 km pro Tag). Es kann Ihnen zum Vorwurf gemacht werden, wenn Sie Mietwagenkosten produzieren, aber nur sehr wenige Kilometer fahren. In solchen Fällen kann es sogar günstiger sein, mit dem Taxi zu fahren. Richtig ist zwar, dass auch derjenige, der mit seinem eigenen Auto nur sehr wenige Kilometer fährt, einen Ausfall deutlich spüren kann. Die Grenze ist jedoch stets die vernünftige wirtschaftliche Betrachtungsweise. Bei besonders ungünstigen Verkehrsanbindungen sollten Sie mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sprechen.
  • Führen Sie Preisvergleiche durch - insbesondere bei längerer Mietdauer. Es wird sogar von Ihnen erwartet, dass Sie in den ersten Tagen Preisvergleiche anstellen und gegebenenfalls das Mietfahrzeug noch wechseln.
  • Halten Sie die Mietdauer so kurz wie möglich. Sie haben für die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs sowie für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs nach einem Totalschaden nur etwa zwei bis drei Wochen Zeit. Geben Sie daher das Auto in die Reparatur, sobald das Gutachten erstellt ist. Fragen Sie auch telefonisch beim Sachverständigen nach, ob ihr Fahrzeug überhaupt reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Bedenken Sie, dass Sie eine Werkstatt auswählen müssen, die Ihnen kurzfristig einen Termin zur Reparatur anbieten kann.
  • Geben Sie sich ggf. mit einer Notreparatur zufrieden. Sie müssen Ihr Auto unter Umständen auch bereits nach einer Notreparatur wieder an sich nehmen und dies dann solange nutzen, bis eine endgültige Reparatur notwendig ist, z.B. bis ein Ersatzteil (das nicht wesentlich ist) beschafft werden konnte.
  • Beschaffen eines Interimsfahrzeugs - wenn Sie die Mietdauer nicht kurz halten können. In Fällen, in denen sowohl die Reparatur als auch die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs unverhältnismäßig lang dauert, können Sie verpflichtet sein, ein sog. Interimsfahrzeug zu fahren.
  • der Klassiker: der Unfallersatztarif. Es wurde ermittelt, dass die sogenannten Unfallersatztarife, den Normaltarif um das Zwei- bis Dreifache übersteigen. Da wundert es nicht, dass die gegnerische Versicherung diesen Preis nicht zahlen will! Hüten Sie sich also vor übereilten Mietverträgen zum Unfallersatztarif und lassen Sie sich in der Werkstatt, die mit einem Mietwagenunternehmen zusammenarbeitet, nicht drängen oder überreden. Die Kosten werden Ihnen nur erstattet, wenn ein Mietvertrag über ein Auto zum Normaltarif nicht möglich war und der Unfallersatztarif nicht mehr als 30% über dem Normaltarif liegt.
  • Nehmen Sie ein Fahrzeug, das zu einer niedrigeren Klasse gehört. Anderenfalls müssen Sie einen Abzug von 10-20 Prozent in Kauf nehmen, da Ihr Auto während der Reparatur keinem Verschleiß unterliegt. Sie sparen also Eigenkosten, die Ihnen sonst wieder abgezogen werden.

Tipp

Schließen Sie für den Mietwagen vorsichtshalber eine Vollkaskoversicherung ab. Allerdings ersetzt Ihnen die Haftpflichtversicherung die Kosten dafür nur zur Hälfte, wenn Ihr eigenes Fahrzeug nicht entsprechend versichert ist.

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