Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Laubrente".
Und was kann ich mir unter dem Begriff Laubrente dann vorstellen?
Diese Laubrente ist eine jährliche Geldzahlung, die sich nach dem Betrag errechnet, die für den erhöhten Reinigungsaufwand des herab gefallenen Laubs angesetzt werden muss. Eigentlich ist es einem Grundstückseigentümer zumutbar, Laub, dass von Bäumen auf dem Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück fällt oder weht, zu dulden oder zu entfernen. Nach deutschem Recht besteht vom Grundsatz her kein Schadensersatzanspruch. Erst und nur wenn es eine Beeinträchtigung des betroffenen Grundstücks darstellt, die über die Grenzen der Zumutbarkeit hinausgeht, kann der Grundstückseigentümer vom Nachbarn eine Laubrente verlangen. Dies ergibt sich aus § 906 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Wann von einer solchen erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist, ist meist schwer zu beurteilen und kommt sehr auf den Einzelfall an
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